Betreuungsbüro Fischer
Christina Fischer & Steffen Fischer
Herzlich Willkommen
Berufsbetreuung Fischer unterstützt seit über 10 Jahren Menschen, die zu einer eigenen Interessensvertretung nicht mehr in der Lage sind. Erfahren Sie hier mehr über die rechtliche Betreuung. Lesen Sie zudem die Neuigkeiten und Mitteilungen aus dem Büro – wir informieren Sie stets aktuell.
Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass diese Website lediglich der Information für Klientinnen und Klienten sowie Interessierte dient. Für rechtlichen Rat wenden Sie sich bitte an einen Rechtsanwalt.
Sie haben Fragen? Unter Kontakt und Bürozeiten finden Sie die Kontaktdaten – wir sind gerne für Sie da!
Unsere Arbeit ist unsere Leidenschaft und ein positiver Antrieb für jeden Tag. Sie bringt uns dazu, an jeder neuen Herausforderung zu wachsen und so neue Ziele zu erreichen.
Wir verstehen es als unsere Aufgabe Menschen auf unterschiedliche Weise zu begleiten und zu unterstützen. Die Unterstützungen werden aufgrund der körperlichen und geistigen oder seelischen Einschränkungen der Betreuten infolge schwerer Krankheiten oder Behinderungen geprägt.
Ein weiterer Grund zur Schaffung dieser Internetseite ist zudem, unsere Arbeit als gesetzliche Betreuer transparent zu machen und Fragen zu zukünftigen oder zu bereits bestehenden Betreuungen auf diesem Weg zu beantworten.
Wenn eine Person Betreuung braucht...
Jede/r Bürger/in kann grundsätzlich eine Betreuung beim Amtsgericht beantragen. Allerdings wird eine Betreuung üblicherweise durch das Gesundheitssystem, andere Behörden oder Angehörige angeregt.
WIR SIND FÜR SIE DA!
Betreuungsbüro Fischer übernimmt die gesetzliche Betreuung für Menschen die, aus unterschiedlichen Gründen ihre rechtliche, soziale oder persönliche Angelegenheiten nicht oder nur teilweise selbst regeln können.
Voraussetzungen für die Einrichtung einer rechtlichen Betreuung
Gesetzliche Grundlage für die Einrichtung einer Betreuung sind
§§ 1896 bis 1908 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB).
Das zuständige Betreuungsgericht richtet eine Betreuung ein, wenn
ein Volljähriger auf Grund einer psychischen Krankheit oder einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung seine Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht besorgen kann, § 1896 Abs. 1 Satz 1 BGB.
Unsere, vom Gericht am häufigsten angeordneten, Aufgabenkreise:
GESUNDHEITS(VOR)SORGE
Der Aufgabenkreis Gesundheitssorge umfasst alle Entscheidungen und Einwilligungen zu ärztlichen Maßnahmen und zwar sowohl stationär als auch ambulant.
VERMÖGENSSORGE
Bei der Vermögenssorge geht es um sämtliche finanzielle Angelegenheiten des Betreuten. Unsere Hauptaufgabe ist das vorhandene Vermögen zu sichern und der Person vor finanziellen Verlusten zu schützen.
AUFENTHALTSBESTIMMUNG
Im Rahmen der Aufenthaltsbestimmung ist das Betreuungsbüro Fischer berechtigt die Entscheidung bezüglich einer Veränderung des Aufenthalts des Betreuten zu treffen.
VERTRETUNG VOR BEHÖRDEN
Die Behördenvertretung schützt die Rechte der Betreuten gegenüber möglichen bürokratischen Hürden die in Krisenfällen eine optimale Versorgung versichern soll.
WOHNUNGS-ANGELEGENHEITEN
Die Wohnung einer Person ist als Mittelpunkt des Lebens, vertraute Umgebung und Aufenthaltsort besonders wichtig und dementsprechend auch gesetzlich geschützt.
POSTANGELEGENHEITEN
Postangelegenheiten sind ein geschütztes Rechtsgut im Grundgesetz. Demgemäß werden sie als gesonderter Aufgabenkreis benannt obwohl sie mit fast allen anderen Arbeitskreisen überschneiden.
Wir sind Mitglied im BdB e. V.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Website unter:
Betreuungsbüro Fischer
Sollten Sie Fragen, Wünsche und Anregungen haben, können Sie uns gern über das unter stehende Formular erreichen.
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